Vermarktung Ihres PV-Stroms
Für den Strom aus Ihrer Photovoltaikanlage, den Sie nicht selbst nutzen, sondern ins öffentliche Netz einspeisen, erhalten Sie eine Einspeisevergütung. Die aktuelle Höhe dieser Vergütung ist auf der Website der Bundesnetzagentur unter dem Begriff „Fördersätze für Solaranlagen" einsehbar. Sie richtet sich nach der Leistung Ihrer Anlage und dem Inbetriebnahme-Zeitpunkt und wird für einen Zeitraum von 20 Jahren garantiert.
Ihre Anlage fällt bald aus der Förderung? Es existieren verschiedene Optionen, wie Sie Ihre Photovoltaikanlage weiter nutzen können – von der Einspeisung zu Marktpreisen über die Umrüstung auf Eigenverbrauch bis hin zur Direktvermarktung. Wir empfehlen Ihnen unser Angebot für Post-EEG-Anlagen: Wir nehmen sämtlichen Strom ab, den Ihre Anlage erzeugt, und Sie erhalten eine Vergütung entsprechend des aktuellen Marktwertes.
Grundsätzlich ist bei der Neuinstallation einer PV-Anlage – insbesondere in Gebieten mit hoher Taubendichte – ein präventiver Taubenschutz ratsam.
Ihr Photovoltaik-Installateur unterstützt Sie gerne: Bereits während der Montage Ihrer Photovoltaikanlage kann durch einfache technische Maßnahmen ein wirksamer und tierschutzgerechter Taubenschutz realisiert werden – ohne die Modulbelüftung zu beeinträchtigen.
Besser vorbeugen als nachbessern: Ist eine Ansiedlung bereits erfolgt, müssen Vergrämungsmaßnahmen gemäß § 13 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes tier- und artenschutzkonform durchgeführt werden. Dabei ist sicherzustellen, dass keine Tiere, insbesondere Jungtiere, eingeschlossen werden oder sich verfangen und verletzen können.
Beachten Sie: Nachträgliche Schutzmaßnahmen sind in der Regel mit erheblich höheren Folgekosten verbunden.