Ihr verlässlicher Tarif für Ausnahmefälle
Die Ersatzversorgung ist ein gesetzlich festgelegter Übergangstarif, der Ihre Strombelieferung in besonderen Situationen gewährleistet. Sie greift etwa dann, wenn Ihr Sondervertrag ausläuft und noch kein neuer geschlossen wurde – oder wenn Ihr bisheriger Versorger, beispielsweise durch Insolvenz, nicht mehr liefern kann. In diesen Fällen übernehmen wir automatisch mit unserem Tarif STROM Ersatzversorgung. Diese Übergangsregelung ist auf maximal drei Monate begrenzt. Danach müssen Sie einen neuen Vertrag abschließen, andernfalls werden Sie automatisch in unseren Grundversorgungstarif STROM basic übergeleitet.
Unsere Empfehlung: Wechseln Sie am besten direkt in einen preisgünstigen Sondertarif mit Preisbindung – wahlweise auch in 100 % Ökostrom-Qualität.