Steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Sie planen die Installation einer Wärmepumpe, möchten eine neue Klimaanlage, einen Batteriespeicher oder eine Wallbox für Ihr Elektroauto einbauen lassen? Bei all diesen Anlagen ist § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) von Bedeutung. Er schreibt vor, dass neu installierte Verbrauchseinrichtungen vom Netzbetreiber steuerbar sein müssen. Doch was genau bedeutet diese neue Regelung?
Netz schützen und erneuerbare Energien fördern
Auf dem Weg zur Klimaneutralität ist eine zügige Elektrifizierung von Verkehr und Wärme erforderlich. Daher setzt die Bundesregierung darauf, dass künftig deutlich mehr Elektrofahrzeuge unterwegs sind und Wärmepumpen verstärkt genutzt werden. Bis 2030 soll der Bestand an E-Autos von derzeit rund 1,8 Millionen auf etwa 15 Millionen anwachsen. Bei den Wärmepumpen strebt man circa sechs Millionen Anlagen in privaten Haushalten an – und damit einen wesentlichen Beitrag zur klimafreundlichen Wärmeversorgung.
Was sich positiv auf Klima und Umwelt auswirkt, stellt die Stromnetze jedoch vor Herausforderungen. Der zusätzliche Energiebedarf könnte insbesondere die Niederspannungsnetze belasten, denn diese sind vielerorts nicht darauf ausgelegt, dass zahlreiche neue Verbraucher – etwa Ladestationen, Wärmepumpen, Klimageräte oder Batteriespeicher – gleichzeitig hohe Leistung abrufen.
Damit leistungsstarke Verbrauchseinrichtungen weiterhin zeitnah angeschlossen werden können, muss deren Integration ins Netz zuverlässig funktionieren. Genau hier greift § 14a EnWG: Für neue Anlagen, die seit dem 1. Januar 2024 installiert werden, ist vorgeschrieben, dass sie vom jeweiligen Netzbetreiber steuerbar sein müssen.